Wahl des Bundespräsidenten am 25. April 2010
Die Wahllokale im Erdgeschoss des Gemeindeamtes sind von 07:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Welcher Wahlsprengel ist zuständig?
Wahlsprengel 1 im Büro des Regionalverbandes (Haupteingang links) für alle Wahlberechtigten der Objekte Markt 1 bis 330
Wahlsprengel 2 im Büro des Tourismusverbandes (Haupteingang rechts) für alle Wahlberechtigten der Objekte Markt 331 bis 457 und der Ortsteile Stampfl, Begöriach, Neuseß, Steindorf sowie Faningberg
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (02. März 2010) mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Mauterndorf gemeldet sind, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, bis zum Ablauf des Tages der Wahl (25. April 2010) das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind sowie im Wählerverzeichnis zur Europawahl eingetragen sind.
Für Rückfragen:
AL Gerhard Prodinger, Tel. 06472/7219-10
amtsleiter.mauterndorf@salzburg.at