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Ausstellung von Wahlkarten für die Europawahl 2009

Veröffentlichungsdatum26.05.2009Lesedauer1 Minute
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Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind, können ihr Wahlrecht auch außerhalb ihres Wohnortes und auch im Ausland ausüben. Mit der Einführung der Briefwahl ist eine zusätzliche Möglichkeit der Stimmabgabe bei Ortsabwesenheit eingeführt worden.

Um an der Wahl teilnehmen zu können ist es erforderlich, dass der Wahlberechtigte bei der Gemeinde in deren Wählerevidenz er verzeichnet ist, eine Wahlkarte beantragt. Dies ist mündlich oder schriftlich möglich. Der Antrag kann im Postweg, per Telefax an 06472/7219-22 und gegebenenfalls auch per Mail gestellt werden.

Mit einer Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde (wie bisher), als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Beide Systeme bestehen parallel. Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlunterlagen (Wahlkarte, Wahlkuvert und Stimmzettel) im Wege der Briefwahl abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.

Bei der Briefwahl muss auf der Wahlkarte mit Unterschrift eidesstattlich erklärt werden, dass der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde. Ebenfalls ist es notwendig, dass die Briefwahl vor Schließen des letzten österreichischen Wahllokals durchgeführt wurde.

Die verschlossene Wahlkarte muss spätestens am 15. Juni 2009 bis 14:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können!

Für Rückfragen: Gerhard Prodinger 06472/7219-10